Das Finanzstatut
Trägerverein Bürgernetz Bamberg e.V.
§ 1 Finanzierungsgrundlagen
Die zur Erfüllung der Aufgaben des Trägers des Bürgernetzes Bambergs erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Sammlungen, Zuschüsse und Spenden sowie Sach- und Dienstleistungen aufgebracht.
§ 2 Beitragseinzug
Die Mitgliedsbeiträge werden durch Bankeinzug vom Schatzmeister erhoben. Ausnahmen bedürfen des schriftlichen Antrags und der Zustimmung des Vorstands.
§ 3 Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 25 Euro.
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Gebietskörperschaften, Firmen und sonstige Vereinigungen wie Vereine und politische Parteien 60 Euro.
- Der Mitgliedsbeitrag für Familienangehörige beträgt 10 Euro. (gleiche Anschrift, gleiches Abbuchungskonto)
§ 4 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Quartal eines jeden Jahres bzw. zum Zeitpunkt des Eintritts für das ganze laufende Kalenderjahr fällig.
§ 5 Jahresabschluß
Der Jahresabschluß erfolgt zum Ende des Geschäftsjahres.
Das geänderte Finanzstatut tritt mit der Beschlußfassung
am 21. Februar 2002 in Kraft.